Sicher im Internet einkaufen – worauf man achten sollte

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Wie sicher ist der Konsument im Internet tatsächlich?

Immer mehr Menschen nutzen das Internet, wenn sie Produkte bestellen wollen. In der Regel fühlen sich die User sicher; vorwiegend nutzen sie große Online-Shops oder auch die Webshops der einzelnen Unternehmen. Doch in vielen Fällen wissen die Konsumenten gar nicht, dass viele Bestellungen gar nicht so sicher sind, wie sie das vielleicht selbst annehmen. Im Internet gibt es zahlreiche „schwarze Schafe“, die preiswerte Produkte anbieten, jedoch oft andere Absichten verfolgen.

Was ist „Phishing“?

„Phishing“ ist ein extrem hohes Sicherheitsrisiko, das keinesfalls unterschätzt werden darf. Die Cyber-Kriminellen „fischen“ nämlich nach den sensiblen Daten der Konsumenten. Kontodaten und Passwörter sind die beliebtesten Ziele der Cyber-Kriminellen. Durch das Passwort hat der Kriminelle einen Zugang zum jeweiligen Online-Shop des Kunden; mit den Kreditkartendaten können zudem noch Bestellungen aufgegeben und Produkte erworben werden. Der Konsument sollte dafür sorgen, dass sein PC ausreichend abgesichert ist. Nur dann kann auch tatsächlich sichergestellt werden, dass sich keine schädlichen Programme installieren, die in weiterer Folge die Kontodaten oder Passwörter auslesen können. Zudem sollte für jeden Online-Händler ein eigenes und zudem auch sicheres Passwort verwendet werden. Sichere Passwörter enthalten immer Sonderzeichen – hinter dem eigentlichen Passwort sollte also immer ein „!“, „§“, „%“ oder auch „+“ stehen; mitunter können auch mehrere Sonderzeichen verwendet werden.

Die „schwarzen Schafe“

Wer eine Bestellung aufgibt, sollte sich zuerst über den Online-Händler informieren. Handelt es sich um einen großen Anbieter, so muss der Konsument nicht unbedingt die Angst haben, dass er bei einem „schwarzen Schaf“ gelandet ist. Derartige Anbieter verfügen auch über zahlreiche Gütesiegel, die die Seriosität bestätigen. Dennoch gibt es auch Schnäppchen, die von unbekannten Händlern angeboten werden. Bevor der Konsument eine Bestellung aufgibt, sollte er daher die folgenden Angaben überprüfen:

  • Gibt es eine vollständige Anbieterkennzeichnung?
  • Stehen Informationen – so etwa eine E-Mail-Adresse, Fax- oder Telefonnummer – für eine schnelle Kontaktaufnahme zur Verfügung?
  • Gibt es ein Impressum, das den Namen und die Anschrift des Online-Händlers enthält?
  • Verfügt der Händler über eine Gewerberegisternummer?
  • Gibt es eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
  • Können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen werden?
  • Gibt es Informationen zum Datenschutz oder auch zur Datensicherheit?
  • Gibt es Angaben zum Rückgabe- oder Widerrufsrecht?
  • Welche Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten?
  • Wie hoch sind die Versand- oder Rücksendekosten?

Problematisch ist die Tatsache, dass immer wieder Fake-Shops auftauchen, wobei die Internetadresse eine Ähnlichkeit mit bekannten Anbietern aufweist. Rechtschreibfehler, sehr günstige Preise oder ein fehlendes Impressum sollten den Konsumenten aber hellhörig werden lassen. Wer sich unsicher ist, ob es sich um einen seriösen Händler handelt oder nicht, sollte lieber keine Bestellung aufgeben. Natürlich gibt es auch im Internet Erfahrungsberichte von Kunden; hier erfahren die Konsumenten des Weiteren, ob es mit dem Online-Händler bereits Probleme gab.

Die sogenannte Button-Lösung

Damit die Konsumenten vor unerwartet abgeschlossenen Bestellungen geschützt werden können, wurde im Jahr 2012 die sogenannte Button-Lösung erarbeitet. Der Online-Händler muss also eindeutige Formulierungen verwenden, die etwa in § 312g Abs. 3 BGB zu finden sind. So muss der Verbraucher auf einen Button klicken, der unterschiedliche Formulierungen enthalten darf, die jedoch allesamt darauf hinweisen, dass es zu einem kostenpflichtigen Bestellvorgang kommt. Folgende Formulierungen sind gesetzeskonform:

  • Kaufen
  • Jetzt kaufen
  • Kostenpflichtig bestellen
  • Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen

Folgende Formulierungen entsprechen nicht dem Gesetz:

  • Bestellen
  • Weiter
  • Anmelden
  • Bestellung abgeben

Werden derartige Formulierungen verwendet, so entsteht in weiterer Folge auch kein bindender und rechtsgültiger Vertrag.

Die Verschlüsselungstechniken

Der Konsument muss immer darauf achten, dass die Daten, die an den Online-Händler weitergegeben werden, auch verschlüsselt sind. Eine sichere Übertragung erkennt der Konsument durch verschiedene Meldungen, die in weiterer Folge auf dem Bildschirm erscheinen. In der Regel wird von einem „geschützten Dokument“ oder auch einer „sicheren Verbindung“ berichtet. Des Weiteren kann der Konsument auch auf das „s“ hinter „http“ achten. Ein weiterer Hinweis kann auch das verschlossene Vorhängeschloss sein, das in der Adresszeile oder auch im unteren Browser-Fenster erscheint. Viele Online-Händler setzen auch auf SSL-Zertifikate. Dabei nutzen die Webseitenbetreiber die sogenannten „Extended-Validation-SSL-Zertifikate“. Derartige Zertifikate werden von verschiedenen Unternehmen vergeben – so etwa von VeriSign, TC TrustCenter, Cacert, GoTrust oder auch GobalSign. Um ein derartiges Zertifikat zu erhalten, muss der Online-Händler verschiedene Voraussetzungen erfüllen, die im Endeffekt den Konsumenten zeigen sollen, dass es keine betrügerischen Machenschaften gibt. Natürlich wissen auch die Online-Händler, dass sie die eigene Seriosität beweisen müssen. Dieser Beweis wird durch ein Gütesiegel erbracht. Folgende Gütesiegel zeigen den Konsumenten zum Beispiel, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt:

  • Trusted Shops
  • Internet Privacy Standards
  • TÜV Süd Safer Shopping
  • Geprüfter Online-Shop

Verfügt der Online-Händler über kein Gütesiegel ist Vorsicht geboten.

Welche Probleme können auftreten und wie können sich die Konsumenten schützen?

Die Artikelnummer-Falle

Der Online-Händler bewirbt ein preiswertes Gerät mit einer Ausstattung, wobei das gelieferte Modell gar nicht darüber verfügt (etwa einen Fernseher mit Internetfunktion). Der Konsument muss immer auf die Produktnummer achten – befindet sich der Zusatz „EU“ im Produktnamen, so sollte der Konsument vorsichtig sein. Es gibt sehr wohl einige Hersteller, die EU-Importe versenden, die manchmal schlechter als jene Geräte ausgestattet sind, die für den deutschen Markt produziert wurden.

Die Rückversand-Falle

Der Konsument hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Doch viele Händler verweigern in weiterer Folge die Erstattung der Rücksende- und Lieferkosten.

Die Lieferfrist wurde nicht eingehalten

„Sofort erhältlich“ bedeutet nicht, dass der Konsument mehrere Wochen auf seine Bestellung warten muss. Dem Händler sollte in weiterer Folge eine schriftliche Frist gesetzt werden; erhält der Konsument keine Antwort und zudem ein zu spät geliefertes Produkt, so muss er die Bestellung nicht annehmen und kann in weiterer Folge vom Kauf zurücktreten.

Die Transportschaden-Klausel

Der Artikel weist Schäden auf. Jedoch besagt eine AGB-Klausel, dass die Schadenersatzansprüche verfallen, sofern der Schaden nicht sofort beim Empfang gemeldet wurde. Zu beachten ist, dass die Regelung des Verbrauchsgüterkaufs gilt (Privatperson) – die AGB-Klausel ist somit unzulässig. Der Konsument muss den Schaden fotografieren und den Händler kontaktieren.

Etwaige Zusatzkosten

Im Zuge der Bestellung möchte man Zusatzleistungen verkaufen – so etwa eine Transportversicherung oder auch eine Garantieverlängerung. Hier ist Vorsicht geboten – ein falscher Klick genügt, sodass der Konsument eine Leistung erworben hat, die er vielleicht gar nicht wollte. Es sollten daher immer alle Optionen entfernt werden, die der Konsument nicht nutzen möchte. Wer also eine Bestellung aufgibt, der sollte ganz genau auf den Warenkorb und den Gesamtpreis achten, damit er am Ende keine böse Überraschung erlebt.

Grau-Importe

Viele Internethändler, die ihren Sitz im Ausland haben, wollen mit preiswerten Produkten punkten. Hier handelt es sich aber oft um Re- oder sogenannte Grau-Importe. Derartige Geräte besitzen oft keine deutsche Bedienungsanleitung, es gibt nur das Netzteil für das Herkunftsland und das Menü kann nicht auf Deutsch umgestellt werden. Zudem werden derartige Geräte auch nicht kostenlos repariert – selbst dann nicht, wenn man sich noch in der Garantiezeit befindet. Derartige Produkte sollten sofort zurückgeschickt werden!

Die Vorkasse-Falle

Es gibt nur die Zahlungsart „Vorkasse“. Nachdem der Konsument den Betrag überwiesen hat, erhält er aber keine Lieferung. Das Geld ist definitiv weg. Der Konsument sollte eine andere Zahlungsmethode wählen oder mitunter den Händler wechseln, wenn dieser einerseits unbekannt und andererseits keine anderen Zahlungsmethoden zur Verfügung stellt.

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