Schnell zum Traumwagen: aber was ist beim Leasing zu beachten?

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Sind Leasingverträge gefährlich oder eine sinnvolle Alternative zum Ratenkredit?

Wer sich mit den Grundsätzen des Leasings befasst hat, der wird am Ende auch beurteilen können, ob dieses liquiditätsschonende Modell auch tatsächlich in Anspruch genommen werden soll. Vor allem Privatkunden, die sich den Traum eines neuen Wagens realisieren möchten, sollten sich mit den unterschiedlichen Vor- und Nachteilen befassen. Leasing-Verträge werden nämlich in der Regel von Geschäftskunden abgeschlossen – sie können die Leasingraten nämlich steuerlich geltend machen.

Das Prinzip

Wer sich für Leasing interessiert, sollte sich zuerst mit dem Prinzip des Modells befassen. Privatkunden sind in der Regel der Ansicht, es handle sich um ein klassisches Finanzierungsmodell, sodass der Traum des neuen Autos erfüllt werden kann – das ist aber nicht zu ganz richtig. Entscheidet sich der Privatkunde etwa für einen Ratenkredit, so wird er zum Eigentümer des Fahrzeuges – nutzt man jedoch das Leasing-Modell, so ist man am Ende nur der Mieter; die Leasing-Gesellschaft bleibt der Eigentümer des Autos. Für dieses Leihgeschäft werden monatliche Leasingraten bezahlt. Die Ratenhöhe hängt von der Höhe der Anzahlung ab, die zu Vertragsbeginn geleistet werden muss. Je höher also die Anzahlung, desto niedriger sind die weiteren Monatsraten. Zu beachten ist, dass die monatlichen Raten unverändert bleiben – der Privatkunde muss also keine Angst vor einer Kostensteigerung haben, darf aber auch nicht mit einer Reduzierung der monatlichen Belastung rechnen. Doch nicht nur die Anzahlung hat einen Einfluss auf die Leasingrate – auch der Restwert wird für die Berechnung miteinbezogen. Dabei handelt es sich um jenen Wert, den das Auto am Ende der Laufzeit haben soll. Wird der Wert zu niedrig angesetzt, so hat das negative Auswirkungen auf die monatlichen Raten. Kalkuliert der Leasing-Partner aber einen hohen Restwert, so werden die monatlichen Leasingraten zwar niedriger, wobei der Leasingnehmer am Ende sogar mit einer Nachzahlung rechnen muss, wenn der zu hohe Restwert nicht erzielt wird.

Das Fahrzeug kann am Ende der Vertragslaufzeit gekauft oder auch dem Leasing-Partner übergeben werden

Die Angebote sind – zumindest auf den ersten Blick – recht günstig, sodass es keine Überraschung ist, dass sich immer mehr Privatkunden für das Leasing-System entscheiden. Leider werden jedoch gerne die negativen Aspekte ausgeblendet, die am Ende der Vertragslaufzeit für eine böse Überraschung sorgen können: Endet der Vertrag, so muss das geleaste Auto zurückgegeben werden, das nur die vertraglich geregelten „Abnutzungen“ haben darf. Beulen und kleine Kratzer sind in der Regel „normal“, wobei es durchaus Leasing-Partner gibt, die dem Leasingnehmer die Reparaturkosten der Bagatellschäden in Rechnung stellen. Ein weiterer Punkt ist der Restwert. Schon im Vorfeld wird der Restwert des Autos festgelegt – wird der Wagen am Ende der Laufzeit dem Leasing-Partner übergeben, wobei der berechnete Restwert unterschritten wird, so muss die Differenz vom Leasingnehmer beglichen werden. Behält sich der Leasingnehmer das Fahrzeug, muss er den kalkulierten Restwert bezahlen, sodass das Fahrzeug in sein Eigentum übergeht. Mitunter kann auch ein neuer Leasingvertrag abgeschlossen werden – diese Variante ist jedoch, aufgrund des immer geringer werdenden Restwerts – nicht empfehlenswert. Mitunter kann auch ein Ratenkredit aufgenommen werden, sodass der Restwert getilgt und das Fahrzeug in das Eigentum des Kreditnehmers übergeht.

Welche Punkte müssen die Leasingnehmer berücksichtigen?

Entscheidet sich der Privatkunde für eine Leasing-Variante, so setzen sich die Gesamtkosten aus der Anzahlung und den monatlichen Leasingraten zusammen. Je höher die Anzahlung, desto geringer die monatlichen Leasingraten.

Der Leasingnehmer muss eine Vollkaskoversicherung abschließen und auch alle Inspektionstermine einhalten – der Leasing-Partner kann zudem auch vorschreiben, dass die Inspektionen ausschließlich in der Markenwerkstatt durchgeführt werden müssen. Der Leasingnehmer hat somit keine freie Werkstattwahl. Des Weiteren müssen auch die Schäden, die im Laufe der Nutzung des Fahrzeuges entstehen können, vom Leasingnehmer behoben werden.

Werden von der Leasing-Gesellschaft auch Service-Pakete – wie etwa eine Kfz-Versicherung – angeboten, sollte das Angebot unbedingt mit der bestehenden Kfz-Versicherung verglichen werden. Mitunter sind die Verträge, die der Leasing-Partner zur Verfügung stellt, teurer.

Der Leasingnehmer muss sich auch für die richtige Vertragsform entscheiden – in der Regel sollten sich die Privatkunden für ein Kilometerleasing und gegen das Restwertleasing entscheiden.

Die Gefahren

Leasingnehmer tragen das volle Risiko

Werden Reparaturen fällig, so müssen die Kosten vom Leasingnehmer getragen werden, obwohl er gar nicht der Eigentümer des Fahrzeuges ist. Das kann mitunter teuer werden – der Leasingnehmer muss nämlich auch alle Schäden beheben, die „zufällig“ entstanden sind. Dazu gehören auch etwaige Lackschäden durch Steinschläge. Am Ende trägt der Leasingnehmer das gesamte Investitionsrisiko.

Die Deckungslücke

Kommt es zum Totalschaden oder Diebstahl des Autos, so springt die Versicherung ein. Jedoch muss sich der Leasingnehmer bewusst sein, dass die Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert bezahlt. Diese Summe deckt sich jedoch nie mit der im Vertrag vereinbarten Summe, die in weiterer Folge vom Leasingnehmer zu entrichten ist. Der Leasingnehmer muss also auch für die sogenannte Deckungslücke aufkommen.

Eine vorzeitige Kündigung ist fast unmöglich

Die Finanzierungsleasingverträge werden zeitlich befristet und können daher nur gekündigt werden, sofern es außerordentliche Gründe gibt. Auch dann, wenn der Leasingnehmer nicht mehr bezahlen will oder auch gar nicht kann, muss er die Leasingraten – bis zum regulären Vertragsende – entrichten. Zu beachten ist, dass der Leasingnehmer jedoch mit dem Leasing-Partner verhandeln kann, sodass der Vertrag mit einer Klausel ausgestattet wird, die eine vorzeitige Kündigung ermöglicht. Wurde der Vertrag für eine unbestimmte Dauer abgeschlossen, so kann der Vertrag erst nach der Grundvertragsdauer (Kalkulationszeitraum) gekündigt werden.

Das Problem mit der Gewährleistungsfrist

Treten Mängel auf, so werden die Gewährleistungsansprüche des Leasingnehmers gegenüber dem Leasing-Partner jedoch vertraglich ausgeschlossen. Die Ansprüche, die jedoch dem Leasing-Partner gegenüber dem Autohändler zustehen, werden an den Leasingnehmer abgetreten. Das heißt in weiterer Folge aber auch, dass sich der Leasingnehmer, sofern es sich um Sachmängel handelt, mit dem Autohändler in Verbindung setzen muss. Problematisch ist die Tatsache, dass die Gewährleistungsfrist oft nach zwei Jahren endet, Leasingverträge aber in der Regel eine fünfjährige Laufzeit haben. So ist es möglich, dass der Leasingnehmer ein Auto besitzt, das er aber gar nicht mehr nutzen kann, da es keine Gewährleistung mehr gibt – die monatlichen Leasingraten muss er jedoch weiterhin bezahlen. Somit muss der Leasingnehmer die Reparatur bezahlen, da er auch gegenüber dem Leasing-Partner verpflichtet ist, das Fahrzeug im ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Leasingnehmer sollten sich daher im Vorfeld für einen Hersteller entscheiden, der eine lange Garantie verspricht.

Die Gefahren des Restwertleasings

Nach dem Vertragsende kann das Auto gekauft, weiterhin geleast oder an den Leasing-Partner zurückgegeben werden. Entscheidet sich der Leasingnehmer für die Rückgabe, so kann es mitunter aber auch eine böse Überraschung geben, wenn der Leasing-Partner den Restwert des Fahrzeuges berechnet. In der Regel entscheiden sich die Privatkunden für das Restwertleasing, sodass am Ende der Vertragslaufzeit eine Restschuld entsteht, die dem aktuellen Wert des Autos entspricht. Der Leasing-Partner bezeichnet den Restwert auch immer wieder als Verkaufswert. Viele Leasingnehmer sind der Überzeugung, dass es sich um einen garantierten Restwert handelt. Das stimmt jedoch nicht. Der Kunde muss sich bewusst sein, dass er das Verkaufsrisiko trägt. Kommt der Leasing-Partner also zu dem Ergebnis, dass das Fahrzeug nicht den kalkulierten Restwert erreicht, so muss der Leasingnehmer den Differenzbetrag bezahlen. Natürlich ist es verlockend, wenn zu Beginn ein höherer Restwert angesetzt wird – dieser schmälert nämlich auch die monatlichen Leasingraten. Am Ende kann das Auto aber extrem teuer werden, wenn der kalkulierte Restwert nicht erzielt wird.

Sollten sich Privatkunden für das Leasing-Modell entscheiden?

Am Ende muss sich der zukünftige Autobesitzer selbst die Frage stellen, ob er mit den Nachteilen, die das Leasing-Modell definitiv hat, anfreunden kann. Wer sich für Leasing entscheidet, sollte die unterschiedlichen Angebote vergleichen und auch auf die Vertragsdetails achten, sodass böse Überraschungen verhindert werden können.

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